Schlagwort-Archiv: Privatpatienten

Gesetzlich Versicherte:
Gesetzlich Versicherte aller Kassen können behandelt werden.

Private Krankenversicherungen/Beihilfe: 
Eine Psychotherapie durch eine approbierte psychologische Psychotherapeutin oder einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten wird in der Regel von jeder privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle übernommen. Die Form der Kostenübernahme wird jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vor Beginn der Therapie, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif festgelegt sind. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) berechnet.

Berufsgenossenschaften (BG):
Bei Berufsunfällen werden i.d.R. die Behandlungskosten von Ihrer Berufsgenossenschaft in voller Höhe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen BG vor Beginn der Therapie über die entsprechenden Modalitäten.

Selbstzahler:innen:
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit die Leistungen meiner Praxis selbst zu tragen. Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).

Beratung, Coaching, Supervision und Paartherapie sind immer Selbstzahler:innenleistungen.

Sonstige Abrechnungsmöglichkeiten:
In Einzelfällen ist es möglich, ambulante Psychotherapie im Rahmen des Opferschutzgesetzes erstattet zu bekommen. Auch die Dt. Rentenversicherung Bund oder der Weiße Ring können in besonderen Fällen die Kosten einer Psychotherapie tragen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der entsprechenden Stelle.